Anfrage zur Verkehrssicherheit

Publiziert am 11. Jan 2017 in Anfragen

Anfrage zur Verkehrssicherheit

Sören-Ole Gemski (Linksfraktion Bernau) erkundigt sich nach der Schulweg-Sicherheit in Bernau-Waldfrieden.

Anfrage:

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr ist vor einigen Monaten die Frage der Sicherheit des Schulweges zum Barnim-Gymnasium an der Wandlitzer Chaussee in Bernau-Waldfrieden Gegenstand gewesen. Die Diskussion ergab, dass zu dem Zeitpunkt die Straßenverkehrsordnung vom Gesetzgeber in einigen Punkten verändert wurde, so unter anderem bei der Ausweitung der Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an Schulwegen. Die Novellierung der StVO sollte in den Monaten November/ Dezember 2016 abgeschlossen sein.

In diesem Zusammenhang richte ich mein Anliegen an Sie:

Trifft es zu, dass nunmehr Verkehrsschilder zur Begrenzung auf 30 km/h an der Kreuzung Wandlitzer Chaussee/ Fritz-Heckert-Straße in Bernau Waldfrieden aufgestellt werden können, wird sich die Stadtverwaltung in dieser Weise einbringen und wann kann das geschehen? Im gegenteiligen Falle bitte ich um Alternativangebote und um ein persönliches Gespräch.

Antwort der Verwaltung:

Am 30.11.16 erfolgte eine Gesetzesänderung der Straßenverkehrsordnung. Hierbei wurde u.a. der § 45 Abs. 9 StVO geändert. Gemäß § 45 Abs. 9 Ziff. 6 StVO ist es nunmehr möglich, innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern zu errichten.

Das Barnim Gymnasium befindet sich nicht an der bzw. nicht in unmittelbarer Nähe zur Wandlitzer Chaussee. Ungeachtet dessen enthält die Neuregelung zumindest eine Chance, eine Änderung der Geschwindigkeit in o.g. Bereich herbeizuführen, welche nach dem Gesetzeszweck nicht völlig aussichtslos erscheint, so dass die Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 am Einmündungsbereich Fritz-Heckert-Str./Lanker Str. stellen wird.

Die Anfrage wurde am 11.1.2017 eingereicht und wird von Bürgermeister André Stahl während der Stadtverordnetenversammlung am 26.1.2017 beantwortet.