Anfrage zum Ökokonto

Publiziert am 19. Apr 2015 in Anfragen

Anfrage zum Ökokonto

Anfrage DIE LINKE – Frau Dr. Enkelmann – Im Jahre 2001 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, in der Stadt ein Ökokonto einzurichten. Dadurch sollten Ersatzmaßnahmen, die sich aus Investitionen ergeben, gebündelt werden. Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Projektes?

Antwort der Verwaltung:

Mit Beschluss Nr. 3-252/2002 wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, die Einrichtung eines Ökokontos vorzubereiten und der SVV Vorschläge für geeignete Projekte zu unterbreiten. Grundlage eines Ökokontos ist ein Flächenpool als Sammlung von potentiellen Ausgleichsflächen in einem Landschaftsraum (Stadt, Kreis, Land), auf denen zukünftige Eingriffe durch Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege im Naturraum kompensiert werden können.

Mit Hilfe eines Ökokontos kann der Flächenpool bewirtschaftet werden. Das Konto ermöglicht die Buchung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie werden von den jeweiligen Gebietskörperschaften freiwillig durchgeführt und auf dem Konto bevorratet. Dieser „Vorrat“ an Ausgleichsmaßnahmen steht im Falle eines Eingriffs zur Verfügung und könnte entsprechend abgebucht werden. In Folge des Beschlusses wurde die Firma Luftbild Brandenburg GmbH beauftragt alle potentiellen geeigneten Flächen zu prüfen und mit der Unteren  Naturschutzbehörde abzustimmen. Im Jahr 2005 lag der Stadt im Ergebnis eine Datenbank mit eigener Software und 42 Flurstücks genauen Maßnahmengebieten vor.

Es liegt ein Projektbericht der Luftbild Brandenburg GmbH aus dem Jahr 2005 vor. Grundsätzlich ist es erforderlich die potentiellen Flächen durch Kauf- oder Pachtverträge bzw. Eintragung von eingeschränkten Dienstbarkeiten in ihrer Verfügbarkeit langfristig zu sichern. Dies stellt einen hohen Verwaltungsaufwand dar, welcher personelle Kräfte und Haushaltsmittel bindet. Die Fachaufgabe wurde jedoch seit 2005 nicht in den Fachbereichen verankert oder im Haushalt gebunden. Auf Nachfragen der Politik wurde mehrfach der Sachstand von Seiten der Verwaltung, zuletzt im Jahr 2011, im A3 berichtet.

Am 14.06.2012 wurde dann gründend auf diesem Sachstand der Beschluss durch die SVV gefasst, den erarbeiteten Flächenpool auf ca. 5 Maßnahmengebiete zu begrenzen. Dieser Beschluss für sich erfordert den Aufwand, alle Maßnahmen zu aktualisieren und den aktuellen Flächenbestand zu erfassen, um eine Bündelung zu erreichen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit von dieser „Bündelung“ ausgehend, die Verfügbarkeit der Flächen zu sichern. In Folge der Beschlussfassung ist jedoch diese Verankerung in den Fachbereichen (Stadtplanung, Sachgebiet Grün, Liegenschaften) bzw. im Haushalt ebenfalls nicht erfolgt.

Zurzeit stehen dafür weder personelle noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Aus fachlicher Sicht im Jahr 2015 betrachtet sind wesentliche Bausteine für die Einrichtung eines gemeindlichen Ausgleichskonzeptes nicht vorhanden.

Wesentliche Schritte hierbei wären:

  1. Erarbeitung einer gemeindlichen Zielkonzeption im Sinne eines naturschutzfachlich landschaftsraumbezogenen Entwicklungskonzeptes für den Ausgleich außerhalb der Eingriffsbebauungspläne
  2. Auswahl geeigneter Flächen und Maßnahmen (auch Maßnahmenbündel ausreichend)
  3. Herstellen der Flächenverfügbarkeit: Hier ist insbesondere eine vorschauende Bodenpolitik der Gemeinde erforderlich. Es ist die Grundvoraussetzung für die Durchführungsverpflichtung nach § 135a Abs. 2 Satz 1 BauGB. Für die Flächenbereitstellung gibt es folgende Möglichkeiten: Eigentum der Gemeinde, Freihändiger Grunderwerb, Einräumung von Nutzungsrechten, Städtebauliche Verträge, Maßnahmen der Bodenordnung (Umlegung)
  4. Einrichtung und Bewirtschaftung eines Ökokontos
  5. Fortschreibung und Führung eines Maßnahmenkatasters
  6. Monitoring der Ausgleichsmaßnahmen

Die Durchführung des Gesamtvorhabens erfordert die Bearbeitung aller Schritte und die dafür notwendige Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen sowie Rückkopplung in den politischen Raum. Bisher liegt nach heutiger Aktenlage lediglich eine im Jahr 2005 erhobene Zusammenstellung und Datenbank potentiell zum damaligen Zeitpunkt geeigneter Flächen vor. Nach derzeitiger fachlicher Einschätzung der Sachlage wäre zur Umsetzung des Beschlusses von 2001 ein fast kompletter Neuanfang, unter möglicher Nutzung der Datenbank von 2005 für eine erneute Prüfung, erforderlich. Eine reine Bündelung der Maßnahmen von 2005 auf 5 Maßnahmen, wie im Beschluss von 2012 vorgesehen, kann nicht als zielgerichtet erkannt werden, da der oben ausgeführte Rahmen fehlt. In den gängigen Arbeitshilfen zum Ausgleich von Eingriffen wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein möglichst großer Flächenpool für die Gemeinde zur Verfügung stehen sollte, um Bodenspekulationen vorzugreifen.

Zusammenfassend sei seit dem Jahre 2005 lange Zeit nichts passiert. Dann wurde im Jahre 2012 noch einmal ein Beschluss durch die SVV gefasst, das Ganze auf lediglich 5 Maßnahmen zu reduzieren. Seit dem sei aber immer noch nicht so richtig viel passiert, da man die Schritte, die man im Jahre 2005 schon einmal gemacht habe, nochmals komplett wiederholen muss. Inzwischen seien aber auch andere Aspekte hinzugekommen, so habe z.B. der Landkreis einen Ausgleichsfonds eingerichtet. Man werde deshalb der SVV eine Beschlussvorlage dazu vorlegen, wo sich dann positioniert werden könne, ob in Ansehung der Argumente und des derzeitigen Entwicklungsstandes diese Arbeiten fortgesetzt werden sollen oder ob man mit Blick auf die Entwicklung bei einem Ausgleichsfonds und möglicher Projekte die man als Stadt aus dem Ausgleichsfonds realisieren könne, von einer weiteren Realisierung Abstand nehmen möchte. Entscheide man sich dann für die weitere Umsetzung eines Ökokontos, dann werde man dem Wunsch entsprechen.

Die Anfrage wurde am 19. April 2015 eingereicht und vom Bürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2015 mündlich beantwortet. Die schriftliche Antwort ging am 2. Juli 2015 ein.