Anfrage zu Flüchtlingen (Internet-Zugang)

Publiziert am 24. Nov 2015 in Anfragen

Anfrage zu Flüchtlingen (Internet-Zugang)

Anfrage DIE LINKE – Dr. Dagmar Enkelmann – Für Geflüchtete ist es sehr wichtig, Kontakt zur Heimat und den zurückgebliebenen Angehörigen und Freunden zu halten. In den Übergangswohnheimen besteht derzeit kein WLAN-Zugang. Unter welchen Bedingungen kann hier schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden?

Antwort der Verwaltung:

Aktuell ist eine Einrichtung eines WLAN-Zugangs den Betreibern der Übergangswohnheime aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Sie würden als Internet Service Provider allen Rechten und Pflichten aus dem zur Zeit gültigen WLAN-Gesetz unterliegen – und damit verantwortlich dafür sein, was die Nutzer des WLAN hoch- bzw. runterladen (Störerhaftung). Darauf wurden die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte auf dem letzten Integrationsgipfel des Landes aufmerksam gemacht. Eine Gesetzesänderung sei aber in Arbeit und – so die Auskunft auf dem Gipfel – solle zügig vorangetrieben werden.

Grundsätzlich gehe man davon aus, dass die Stadt hier leider nicht tätig werden kann. Der Besitzer der Gebäude und damit auch der Verantwortliche für die technische Gebäudeausrüstung ist der Landkreis oder möglicherweise auch sein Geschäftsbesorger. Der Besitzer ist im vorliegenden Falle auch für die Ertüchtigung der Gebäude für den Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen verantwortlich. Zudem ist die Stadt nur Eigentümerin des ehemaligen Seniorenheims, nicht aber der Waldarbeiterschule. Kurz und knapp: Die Stadt kann hier leider nicht tätig werden, weil sie nicht zuständig ist.

 

Die Antwort wurde am 24.11.2015 eingereicht und von Bürgermeister Stahl in der Sitzung der SVV am 26.11.2015 beantwortet.