Anfragen zum Konsum von Alkohol auf Spielplätzen

Publiziert am 13. Okt 2015 in Anfragen

Anfragen zum Konsum von Alkohol auf Spielplätzen

Anfragen DIE LINKE – Frau Scheidt –

1. Die 5. SVV hat in ihrer Sitzung am 05.11.2009 die Stadtordnung über das Verbot des Alkoholgenusses auf Kinderspielplätzen und in Parks der Stadt Bernau bei Berlin beschlossen.
Im Geltungsbeeich ( § 1 ) wurden konkret 22 Spielplätze benannt. Inzwischen sind neue Spielplätze dazugekommen, z.B. in Lindow und in Birkholzaue. In Nibelungen entsteht ein weiterer.

Deshalb meine Frage an die Verwaltung: Gilt die angeführte Stadtordnung automatisch auch für diese Plätze oder muss eine Erweiterung der Satzung im § 1 vorgenommen werden?

2. Im § 2 wird formuliert: „Es ist untersagt, auf den unter § 1 aufgeführten Plätzen und Parkanlagen Alkohol zu konsumieren, oder sich zum Zwecke des Alkoholgenusses niedergelassen zu haben.“ Dazu meine Zusatzfrage: Wurde in der Vergangenheit die Einhaltung dieser Satzung durch die Ordnungsbehörde kontrolliert, wurden Ordnungswidrigkeiten nach § 4 Absatz 1 dieser Satzung festgestellt und entsprechend Absatz 2 geahndet?

Antwort der Verwaltung:

Ist hier zu finden.

Die Anfragen wurden am 3. und 5. September 2015 eingereicht. In der SVV am 10. September 2015 beschlossen die Stadtverordneten, dass die Beantwortung schriftlich erfolgen soll. Die schriftliche Antwort ging am 13. Oktober 2015 ein.