Anfragen zum Winterdienst

Publiziert am 24. Jan 2016 in Anfragen

Anfragen zum Winterdienst

Die Stadtverordnete Heidi Scheidt erkundigt sich bei der Stadtverwaltung nach den rechtlichen Regelungen zum Winterdienst.

Anfragen von Heidi Scheidt:
  1. Trifft es zu, dass in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bernau verbindliche Regelungen zur Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer festgelegt sind, an deren Grundstück ein unbefestigter Gehweg grenzt bzw. die unbefestigte Anliegerstraße ersatzweise als Gehweg genutzt werden muss?
  2. Trifft es zu, wie in der MOZ vom 21.01.2016 auf Seite 15 beschrieben, dass im Falle des Nichterfüllens dieser Räum- und Streupflicht eine Information an das Ordnungsamt erfolgen kann, um nötigenfalls weitere Schritte zu unternehmen?
  3. Wer haftet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei einem durch Glätte o.ä. entstandenem Personenschaden über die Haftpflicht,  der Grundstückseigentümer oder die Stadt Bernau?
  4. Wie würde im Falle eines Schulwegeunfalls durch fehlenden Winterdienst auf den unbefestigten Anliegerstraßen verfahren,  wer wäre dann in der Verantwortung?

Die Anfragen wurden zurückgezogen.