Anfragen zum Maerker-Portal und zur Bahnhofs-Passage

Publiziert am 28. Mai 2015 in Anfragen

Anfragen zum Maerker-Portal und zur Bahnhofs-Passage

Anfragen DIE LINKE – Herr Rehmer –
1. Wie ist der aktuelle Stand zur Einführung des Maerker-Portals für die Stadt Bernau bei Berlin und wann wird das Online-Portal für die Bernauerinnen und Bernauer nutzbar sein?
2. Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bau und die Erweiterungen der Bahnhofspassage sind bisher noch nicht erfüllt worden und wie wirkt sich der aktuell erfolgte Eigentümerwechsel darauf aus?

Antworten der Verwaltung:

  1. Im Februar 2015 fanden mit Herrn Dr. Böckmann vom ZIT Berlin Brandenburg hier vor Ort die erforderlichen Abstimmungen zur Einführung des MAERKER-Portals in der Stadt Bernau bei Berlin statt. Anschließend wurde die Stellenbeschreibung für eine weitere Stelle im Hauptamt erarbeitet, die u. a. diese Aufgabe wahrnehmen soll. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Stellenbesetzung zum 15. Juli erfolgt und dann die erforderlichen Einarbeitungen und Schulungen des/der Stelleninhaber/in/s erfolgen. Anschließend wird der/die Stelleninhaber/in dann die internen Ansprechpartner für die Bearbeitung der einzelnen unterschiedlichen Infrastrukturprobleme schulen und anleiten. Parallel dazu bemüht sich bereits die ZIT Berlin Brandenburg mit den externen Ansprechpartnern (Deutsche Bahn, Landkreis Barnim, GAB, WAV´s; Wasser- und Bodenverbände, etc.) die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Sofern nichts dazwischen kommt, ist davon auszugehen, dass das Portal im Spätsommer für die Bürger verfügbar sein wird.
  2. Mit der 3. Änderung des VEP „Bahnhofspassage Bernau“ wurde die komplette Kompensation bilanziert und im Umweltbericht umfassend dargestellt. In dem begleitenden städtebaulichen Vertrag wurde die Herstellung der Kompensation mit einer Sicherheitsleistung geregelt. Aus verschiedenen Gründen konnte der Ausgleich bis heute nicht hergestellt werden und wird in der 4. Änderung des VEP „Bahnhofspassage Bernau“ möglicherweise eine Ablösung der Kompensation durch Zahlung der Sicherheitsleistung in den Flächenpool des Landkreises Barnim zur Realisierung einer Maßnahme im Naturraum Bernau, erforderlich. Der Eigentümerwechsel wird nach schriftlicher Erklärung durch die Rechtsnachfolger zu einem Beschluss der SVV zum Vorhabenträgerwechsel führen. Mit dem Vorhabenträgerwechsel zum VEP „Bahnhofspassage Bernau“ treten die neuen Eigentümer in alle Rechte und Pflichten ein.

Die Anfragen wurden am 28. Mai 2015 eingereicht und in der SVV am 4. Juni 2015 mündlich beantwortet. Die schriftlichen Antworten gingen am 2. Juli 2015 ein. Den Antrag der Linksfraktion zur Einführung des Maerker-Portals, der Anfang September 2014 in der SVV beschlossen wurde, finden Sie hier.