Anfragen zur Spielplatzsicherheit

Publiziert am 25. Apr 2016 in Anfragen

Anfragen zur Spielplatzsicherheit

Michelle Petroll erkundigt sich mit mehreren Anfragen nach der Sicherheit der Bernauer Spielplätze.

Fragen:

Anfrage an die Stadtverwaltung zur Wartung und Inspektion der Spielplätze in Bernau:

Im letzten Hauptausschuss wurde die Vorlage 6-504 zur Vergabe des Rahmenzeitvertrags der Spielplatzinspektionen 2016-2019 zurückgestellt.

Ist der vergangene Rahmenzeitvertrag aktuell noch gültig bis Ablösung durch den neuen Rahmenzeitvertrag?

Werden aktuell also die an die Firmen zur Inspektion vergebenen Spielplätze nicht inspiziert und gewartet?

Die Inspektionen beinhalten zum Beispiel auch wöchentlich die Inspektion auf Glasscherben, welche direkt auszuharken sind, monatlich die Inspektion und Funktionsprüfung aller Geräte und jährlich die TÜV-Inspektion – wer haftet also aktuell für Schäden bzw. Unfälle durch ggf. nicht gewartete Spielplätze in Bernau?

Die Inspektionsverträge beinhalten auch die jährlich durchzuführenden TÜV-Durchsichten, welche im MAI 2016 terminfällig würden.

Sind ggf. die Spielplätze bei weiterer Nichtbestätigung der Vergabevorlage 6-504 zu sperren, da nicht inspiziert und nicht mit aktuellem TÜV versehen?

Wann ist mit der Vergabe des Rahmenzeitvertrages der Spielplatzinspektionen zu rechnen, ab wann gelten dann die Verträge als wirksam, ab wann wird dann wieder fachgerecht inspiziert?

Antwort der Verwaltung:

Die Vergabe des neuen Vertrages ist mit erhoffter Freigabe durch den A1 am 26.05.2016 ab Juni 2016 beabsichtigt. Dazu wurde mit beiden Firmen eine Bindefristverlängerung bewirkt, so dass die Bindung an Preis und Leistung bis 2019 wie ausgeschrieben gewährleistet ist.

Die Stadt Bernau ist verkehrssicherungspflichtig für die öffentlichen Spielplätze. Für Unfälle, die sich aufgrund von ausbleibenden Kontrollen oder Wartungen ergeben, können Schadensersatzsansprüche entstehen.

Derzeit werden die Spielplatzkontrollen und notwendigen Kleinreparaturen freihändig monatsweise mit Einzelauftrag vergeben, allerdings nur an die bisher eingearbeitete Firma. Der Kontrollumfang ist derselbe wie bisher, Kleinreparaturen werden bei Notwendigkeit sofort durchgeführt. Auch für den Monat Mai ist die freihändige Vergabe an die bisher eingearbeitete Firma geplant, da die Jahreshauptinspektion fällig ist. Die Leistungen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht werden wie bisher durchgeführt und nur mit einem höheren Verwaltungsaufwand vergeben. Eine fachgerechte Inspektion wird auch derzeit gewährleistet.

Die Spielplatzinspektionen enthalten lediglich die Prüfung und Wartung der Spielgeräte (einschl. Fallschutzflächen). Die Pflege der Fallschutzflächen erfolgt jedoch durch die Zeitvertragsfirma, die Grünpflegeleistungen für die Stadt Bernau erbringt. Aus fachbezogener Sicht ist es nicht möglich, Prüfung, Wartung und Reinigung in einem Leistungspaket zu vergeben. Die Säuberung und Reinigung der Spielplatzflächen wird nach wie vor durchgeführt. Die Tiefenreinigung von Sand- und weiteren losen Fallschutzflächen erfolgt mit gesonderter Vergabe voraussichtlich im Juni. Da hier andere technische Anforderungen bestehen, ist auch diese Leistung weder vom Leistungspaket Spielplatzkontrolle noch vom Leistungspaket Grünpflegearbeiten abgedeckt. Es gibt nur ganz spezielle Firmen, die Spielplatzreinigungen durchführen.

Die Anfragen wurden am 20.4.2016 gestellt und schriftlich am 25.04.2016 durch die Stadtverwaltung beantwortet.