Fortschreibung des Sozialreports

Publiziert am 17. Mai 2016 in Anträge

Fortschreibung des Sozialreports

Die Linksfraktion beantragt die Fortschreibung des Bernauer Sozialreports.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beauftragte im Jahr 2012 durch Beschluss-Nr. 5-659/2012 „den Bürgermeister, regelmäßig, längstens in Abständen von drei Jahren, einen Sozialbericht, erstmalig zum Stichtag 31.12.2012, zu veröffentlichen“. Der erste Bericht dieser Art lag im Dezember 2013 vor.

Die Verwaltung hatte bereits im Jahr 2014 dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport einen Vorschlag zur Beratung von Ergänzungen bzw. Änderungen der Vorgaben aus dem o. g. Beschluss unterbreitet, der die Datenqualität und Regelmäßigkeit des Sozialberichtes sichert.

Der Nutzen kontinuierlicher Erhebung von sozio-ökonomischen Daten und der daraus abgeleiteten Prognosen und Handlungsfelder ist unbestritten. Stadtentwicklung, Verwaltungshandeln und politische Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Gestaltung des Lebens in einer Kommune profitieren davon.

Auch der derzeitige Diskussions- und Beteiligungsprozess zur Erarbeitung eines „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK)“ für unsere Stadt Bernau und der damit verbundene Blick in die Zukunft beruht unter anderem auf bereits vorhandenen Datenerhebungen und den daraus ablesbaren Entwicklungen und Trends.

Wie von der Verwaltung vorgeschlagen, werden die genauen inhaltlichen Festlegungen im A4 getroffen. Die Datensammlung soll die Entwicklung der Jahre 2013 bis 2015 darstellen und Ende 2016 zur Verfügung stehen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Sozialreports anhand der sozialen Gesamtsituation der Stadt Bernau bei Berlin und ihrer Orts- und Stadtteile vorzunehmen und der Entwicklung der sozio-ökonomischen Verhältnisse besondere Bedeutung beizumessen. Hierbei sind neben den bereits im ersten Bericht von 2013 zusammen gefassten Daten weitere in den Blick zu nehmen, z. B. der Anteil an der Bevölkerung und die sozio-ökonomische Lage der Menschen, die älter als 65 Jahre sind und/oder nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen (Einkommen, Wohnsituation, Mobilität, Zugang zu Gesundheitsleistungen, Betreuung, Pflege) sowie Angaben zu Menschen mit Behinderung (Altersgruppen, Lebenssituation, Einkommen, Teilhabemöglichkeit in Werkstätten u.a.) sowie die Entwicklung der Kaufkraft.

Der Antrag wurde Ende April 2016 eingereicht und wird in den politischen Gremien im Mai und in der SVV Anfang Juni 2016 beraten. Sie finden ihn auch auf der Homepage der Stadt Bernau (hier).

1 Kommentar

  1. AUSGEZEICHNET!!!