Haushalt 2017: Spielplätze

Publiziert am 25. Okt 2016 in Anträge

Haushalt 2017: Spielplätze

Die Linksfraktion beantragt zusätzliche Mittel im Haushalt 2017 für Spielplätze und Spielgeräte.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

In den Haushaltsplan 2017, Kostenstelle 551100 Öffentliches Grün sind zur Umsetzung der Spielleitplanung noch folgende Maßnahmen mit Priorität aufzunehmen:

  1. Der Spielplatz im Stadtpark ist mit mindestens 2 zusätzlichen Spielgeräten für Klein- und Vorschulkinder zu ergänzen (Rutsche und Klettergerüst).
  2. Für die Errichtung einer Spielfläche mit ca. 5 Spielgeräten und Sitzbänken sind nach erfolgtem Ankauf eines Grundstückes in Birkenhöhe die erforderlichen Mittel in Abstimmung mit den Fachämtern einzuplanen.
  3. Für den Ankauf eines Grundstückes und die Anlage eines Spielplatzes im Wohngebiet Schäferpfühle sind die erforderlichen Mittel in Abstimmung mit den Fachämtern einzuplanen.

Begründung:

In der Spielleitplanung sind Vorschläge für den Bedarf und die Gestaltung von Spielplätzen nach Ortsteilen und Priorität erfasst worden. Wir schlagen vor, Orts- und Wohngebiete, die bisher noch ohne Spielplätze sind, prioritär zu berücksichtigen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen daher der schrittweisen Umsetzung der Spielleitplanung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Pkt. 1: Bei der Erweiterung von Flächen Spielgeräte muss bedacht werden, dass diese für Veranstaltungen im Stadtpark (Bsp. Hussitenfest) hinderlich sein können, ggf. die Spielgeräte zu den Veranstaltungen auf- und abgebaut werden müssen. Dies erfolgt auch bei der Ritterburg. Spielflächen für Kleinkinder befinden sich auch in den stadtzentrumsnahen Wohninnenhöfen, die öffentlich zugänglich sind.

Pkt 2: Seitens der Verwaltung wäre grundsätzlich ein städtisches Grundstück vorhanden, welches aktuell verpachtet ist und frühestens zum 31.12.2017 gekündigt werden könnte. Sofern hierzu ein entsprechender SVV-Beschluss gefasst wird, könnte diese Fläche nach erfolgter Baugenehmigung für eine Spielplatznutzung in Anspruch genommen werden. Die Haushaltsmittel wären somit frühestens für 2018 einzuplanen.

Pkt.3 – Mittel für Spielplatzplanung können erst sachgerecht nach erfolgreichen Erwerbsverhandlungen eingeplant werden.

Der Antrag wurde am 27. Oktober 2016 eingereicht und wird in den Sitzungen der SVV im November 2016 diskutiert und abgestimmt.