Das abgeschlossene, vorher durchgeführte Bürgerbegehren, hatte 3.565 gültige und 488 ungültige Stimmen, wie Bernaus Bürgermeister André Stahl (LINKE) berichtete. In ihrer Stellungnahme führte die Wahlleiterin aus, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei und verwies auf den Paragraf 15, Absatz 3 der Brandenburger Kommunalverfassung. Dies sah eine Mehrheit der Stadtverordneten in namentlicher Abstimmung allerdings anders und stellte die Zulässigkeit fest (19x ja, 13x nein).
Wenn die Kommunalaufsicht den Beschluss nicht beanstandet, kann Bernau am 14. Dezember somit über folgende Frage befinden: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Bernau ihren Vertretern in der Verbandsversammlung des WAV Panke/ Finow die Weisung erteilt, in der Verbandsversammlung die Umstellung auf ein reines Gebührenmodell für die Wasserver- und die Abwasserentsorgung zu beantragen?“
Die Bernauer Fraktion der LINKEN engagiert sich seit Jahren für mehr direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den kommunalen Angelegenheiten. Daher hat sie einstimmig für die Zulässigkeit des Begehrens gestimmt und damit dem Bürgerentscheid den Weg geebnet. „Wir rufen alle Bernauerinnen und Bernauer auf, an der Abstimmung teilzunehmen“, sagte Fraktionsvorsitzende Dr. Dagmar Enkelmann.
Der Stadtverband der Bernauer Linkspartei sprach sich im Sommer mehrheitlich für einen Kompromiss und gegen eine Komplettumstellung auf Gebühren aus. Somit ist die Zustimmung der Linksfraktion zur Durchführung des Bürgerentscheides auch nicht als Zustimmung zum Inhalt des Anliegens zu verstehen. Vielmehr geht es um die basisdemokratische Möglichkeit, über diese für Bernau sehr wichtige Frage abstimmen zu können. Informationen über den Inhalt und die Folgen des Bürgerentscheides sollen auf der Mitgliederversammlung der Bernauer Linkspartei am 6. Dezember im Treff 23 auf dem Kulturhof vorgestellt und debattiert werden.
von Christian Rehmer
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