Anfragen zum Erwerb von Waldflächen und Bau eines Radweges

Publiziert am 14. Sep 2016 in Anfragen

Anfragen zum Erwerb von Waldflächen und Bau eines Radweges

Die Stadtverordnete Heidi Scheidt erkundigt sich nach dem Erwerb von Waldflächen und dem Bauvorhaben eines Fahrradweges entlang der Blumberger Chaussee.

Fragen an die Stadtverwaltung von Heidi Scheidt:

Frage 1: Dem Ortsbeirat Birkenhöhe lag in seiner Sitzung am 13.04.2015 im nichtöffentlichen Teil die Vorlage Nr. 6-219 zur Information vor. Anschließend war diese Vorlage am 16.04.2015 im Hauptausschuss zur Beschlussfassung. Wurde dort der Beschluss zum Erwerb der Waldflächen gefasst und ist er inzwischen realisiert worden? Wenn nicht, welche Gründe gab oder gibt es?

Antwort der Verwaltung: Ein Erwerb der betroffenen Grundstücke 549 und 556 der Flur 18 von Bernau konnte nicht umgesetzt werden, da die Grundstückseigentümerin ihr Kaufangebot schriftlich zurückgezogen hat.

Frage 2: Im Finanzhaushalt der Stadt Bernau ist auf der Seite 525 die Investition I54-3031 L31 OD Blumberger Chaussee aufgeführt. Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich hier um den Teil des notwendigen Fahrradweges entlang der Blumberger Chaussee bis zum Ortsausgangsschild, für den die Stadt Bernau zuständig ist. Wie ist der Stand der Realisierung dieses Vorhabens?

Antwort der Verwaltung: Sowohl aus der Notwendigkeit, endlich einen Radweg zwischen Bernau und Blumberg herzustellen, als auch aus dem Willen des politischen Raumes sind die finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt worden. Dabei handelt es sich um den Abschnitt zwischen der Schwanebecker Chaussee (L200) bis Ortseingang Birkholzaue entlang der Landesstraße L31. Baulastträger und damit für die Planung und Bau des Radweges zuständig ist der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Das Land hat auch einer Planung und einem Bau grundsätzlich zugestimmt, besitzt aber weder die finanziellen Mittel noch die freien Kapazitäten. Daher wurde die Stadt um Hilfe bei der Vorbereitung und eventuell Durchführung gebeten. Die Stadt hat daher Varianten hinsichtlich möglicher Streckenführungen untersucht, welche bereits im A3 und in den Ortsbeiräten Birkholzaue und Birkenhöhe abgestimmt wurden. Als Favorit wurde dabei herausgearbeitet, den Weg auf die nordwestliche Seite der Landesstraße L31 zu legen. Für die Realisierung ist jedoch Grunderwerb der anliegenden Ackergrundstücke notwendig. Deshalb schrieb die Bauverwaltung die Eigentümer der benötigten Flächen mit der Bitte an, den Wegebau zu unterstützen und eine grundsätzliche Bereitschaft zur Teilung der Flurstücke sowie deren Verkauf zu signalisieren. Aus dieser erfolgten Vorabfrage sind Probleme bei der Eigentumsbeschaffung erkennbar und somit ein kurzfristiger Bau des Radweges nicht realisierbar. Seitens des Bauamtes wurden in der Vergangenheit Fördermittel beantragt. Da die Grundstücksfragen nicht gelöst sind, werden die Antragsbedingungen bislang nicht erfüllt und die Stadt hat daher mit Schreiben vom 8.8.2016 den laufenden Fördermittelantrag zurückstellen lassen. Kommt die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt zur Ausführung und wird dann außerdem durch die Stadt umgesetzt, erhält die Stadt nur noch eine 50%ige Förderung nach der neuen Richtlinie Rili KStB Bbg 2016. Es ist bedauerlich, dass die Notwendigkeit zur Herstellung des Radweges von einzelnen Grundstückseigentümern offenbar nicht erkannt wird. Seitens der Verwaltung besteht jedenfalls Gesprächsbereitschaft.

Die Fragen wurden am 9.9.2016 eingereicht. Frau Scheidt bat um eine schriftliche Beantwortung. Die schriftlichen Antworten gingen am 13. und 14.9.2016 ein.