Gesundheitsförderung und Schutz vor Mediensucht – Mittel aus Programmen des Bundes und des Landes einwerben

Publiziert am 4. Aug 2017 in Anträge

Gesundheitsförderung und Schutz vor Mediensucht – Mittel aus Programmen des Bundes und des Landes einwerben

Die Linksfraktion beantragt, Mittel für Prävention von Spielsucht und Medienabhängigkeit bei Kindern und Jugendlichen aus den Programmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung einzuwerben und zu nutzen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, Mittel für Prävention von Spielsucht und Medienabhängigkeit bei Kindern und Jugendlichen aus den Programmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung einzuwerben und zu nutzen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen im direkten städtischen Lebensumfeld und in sozialen Einrichtungen Mittel aus dem Präventionsgesetz und der Landesrahmenvereinbarung einzuwerben und zu nutzen.

Inhalt und Begründung:

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz) trat 2015 in Kraft. Die Gesundheitsförderung soll direkt im Lebensumfeld der Menschen aller Altersgruppen, insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen, gestärkt werden. Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen Mittel aus dem Gesetz und der Landesrahmenvereinbarung für die Bereiche Bewegung, Wohnumfeld, Lebensraum für Jung und Alt beantragen. Wir wollen, dass diese Mittel für die Bürger unserer Stadt für ein gesundes Aufwachsen und Älterwerden genutzt werden.
Jedes Jahr wird bei 20.000 Kindern Mediensucht neu diagnostiziert. Ab dem siebten Lebensjahr gibt es eindeutige Zusammenhänge zwischen den schulischen Leistungen, sozial bedingten Störungen und der Dauer der Nutzung digitaler Medien. Übergewicht im Kindes- und Jugendalter korreliert mit extremem Medienkonsum und der dabei eingenommenen Menge an Süßigkeiten und Süßgetränken. Von Bund und Ländern werden erhebliche Mittel für Aufklärung über und Prävention von Suchtverhalten bereitgestellt. Auch dabei sollten die Erfahrungen des städtischen Fördermittelmanagements genutzt werden.
Die konkreten Projekte sollten in der Verwaltung beraten und kommuniziert werden. Die Benennung einer „Präventionsbeauftragten“ wäre wünschenswert.
Sie finden den Antrag hier.